Die in unserem Angebot enthaltenen Daten und Informationen beruhen auf Angaben der Eigentümer. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden. Im Übrigen ist jegliche Haftung ausgeschlossen, soweit keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
Sämtliche in unserem Angebot enthaltenen Daten sind ausschließlich für unseren Auftraggeber bestimmt. Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist eine Weitergabe dieser Daten an Dritte nicht gestattet. Gibt der Auftraggeber vertrauliche Immobiliendaten unbefugt an einen Dritten weiter und erwirbt dieser die Immobilie, ohne selbst gegenüber uns provisionspflichtig zu werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hierfür Schadensersatz in Höhe von 3 % zzgl. jeweiliger gesetzlicher Mehrwertsteuer aus dem beurkundeten Kaufpreis zu bezahlen. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, bei Nachweis eines entsprechend niedrigeren Schadens ermäßigten Schadenersatz zu leisten.
Ist dem Auftraggeber die durch uns vorgestellte Immobilie bereits bekannt, so ist er verpflichtet, dies innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Immobilienunterlagen unter Offenlegung der Informationsquelle mitzuteilen. Wird dem Empfänger eine von uns angebotene Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt durch Dritte angeboten, ist er verpflichtet, den anbietenden Dritten auf die durch uns erlangte Vorkenntnis hinzuweisen. Verstößt der Empfänger hiergegen, bleibt die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vorbehalten.
Unsere Tätigkeit ist entgeltpflichtig. Die Provision für Nachweis oder Vermittlung beträgt für den Käufer je nach Immobilienart 3,00% oder 4,00% und für den Verkäufer 3,00% zzgl. jeweiliger gesetzlicher Mehrwertsteuer aus dem notariell beurkundeten Kaufpreis der Immobilie. Die Provision für Vermietungen beträgt 2 Monatsmieten zzgl. jeweiliger gesetzlicher Mehrwertsteuer für den Vermieter. Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund eines von uns erbrachten Nachweises oder durch unsere Vermittlung ein notarieller Kaufvertrag oder Mietvertrag über die Immobilie geschlossen wird. Die Provision wird mit bestandskräftigem Abschluss des notariellen Kaufvertrages bzw. Mietvertrags zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn und zu welchen Bedingungen über ein von uns angebotenes Objekt ein notarieller Kaufvertrag zustande kommt. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die von dem durch uns unterbreiteten Angebot abweichen. Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der bestandskräftig abgeschlossene notarielle Kaufvertrag nachträglich aufgrund einer auflösenden Bedingung Eintritt, durch Anfechtung einer Kaufvertragspartei oder durch Ausübung eines Rücktrittsrechts aufgelöst wird.
Wir sind berechtigt, als Makler entgeltpflichtig auch für den anderen Vertragsteil tätig zu werden.
Innenbesichtigungen von angebotenen Immobilien sind nur in unserer Begleitung zulässig, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch.
07473/23878
Konnerth Immobilien GmbH
Königsberger Straße 66
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